Spezialisierung in der Zahnheilkunde

ADOPTED by FDI General Assembly October, 2012 in Vienna, Austria
REVISED by FDI General Assembly September, 2025 in Shanghai, People's Republic of China

Kontext

Die Zahnmedizin entwickelt sich mit der Einführung neuer Technologien, neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, neuer therapeutischer Ansätze und der zunehmenden Nachfrage nach einer spezialisierten zahnmedizinischen Versorgung schnell weiter. Die Nachfrage ist hauptsächlich auf die zunehmende Verbreitung chronischer Erkrankungen, der Entdeckung neu diagnostizierter Krankheiten, eine alternde Bevölkerung und die wachsende Bedeutung einer präventiven Zahnmedizin zurückzuführen. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, das derzeitige Verständnis der Spezialisierung in der Zahnmedizin auf den aktuellen Stand zu bringen, um eine optimierte, auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnittene Versorgung zu gewährleisten. Die formelle Anerkennung einer spezialisierten zahnmedizinischen Versorgung als besondere Qualifikation eines Zahnarztes leistet nicht nur einen Beitrag zur Strukturierung der zahnärztlichen Tätigkeit, sondern schützt auch die Qualität und Sicherheit der Versorgung entsprechend internationalen besten Praktiken sowie wissenschaftlichen und technologischen Fortschritten.(1)

Geltungsbereich

Diese Stellungnahme thematisiert die Definition, Regulierung und Rolle der Spezialisierung innerhalb der zahnmedizinischen Profession. Sie befasst sich mit der Festlegung von Kriterien für Spezialisierungen, die Ausbildung und die Zertifizierungsprozesse für Spezialisten und die Auswirkungen dieser Spezialisierungen auf die Versorgung der Patienten. Dies stellt die Qualität der von praktischen Zahnärzten geleisteten Versorgung nicht in Frage.

Definitionen

Spezialisierung in der Zahnmedizin:  Bezeichnet den Prozess der zusätzlichen Ausbildung und Weiterbildung von Zahnärzten oder Mitgliedern des zahnärztlichen Teams in einer speziellen Disziplin oder Fachrichtung, die über die allgemeine Ausbildung in Zahnmedizin oder Mundgesundheit hinausgeht.

Spezialisierter Zahnmediziner:  ist ein lizenzierter Zahnarzt, der die von Regulierungsbehörden in seinem Land oder seiner Region aufgestellten Kriterien für den Nachweis von besonderem Fachwissen in einem Gebiet der zahnärztlichen Praxis erfüllt. (2)(3)(4):

Grundsätze

Die Spezialisierung in der Zahnmedizin sollte:

  • die anspruchsvollsten Standards der Patientenversorgung durch die Förderung einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung und Fachausbildung in Disziplinen sicherstellen, die die Ergebnisse zahnmedizinischer Behandlungen verbessern.
  • die gesundheitliche Chancengleichheit der zahnmedizinischen Versorgung unterstützen, indem der Zugang zu Spezialisten für alle Teile der Bevölkerung verbessert wird.
  • berufliche ethische Grundsätze respektieren, indem sichergestellt wird, dass nur Zahnärzte mit der erforderlichen Zusatzausbildung als Spezialisten in ihren jeweiligen Fachdisziplinen anerkannt werden.

Stellungnahme

Die FDI erkennt die Rolle der spezialisierten Zahnheilkunde zur Verbesserung der weltweiten Mundgesundheit an und erklärt:

  • Die Anerkennung der Spezialisierung in der Zahnmedizin ist zwingend erforderlich, wenn wir die spezifischen und komplexen Behandlungsanforderungen unserer Patienten erfüllen wollen. Diese Spezialisierung muss durch ein eindeutiges und exakt definiertes Tätigkeitsfeld gekennzeichnet sein, das eine Postgraduate-Ausbildung zum Erwerb der aktuellsten, spezifischen und fortgeschrittensten Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten erfordert, die über den Wissenstand eines allgemein praktizierenden Zahnarztes hinausgehen (5).
  • Diese Spezialisierung muss eine zusätzliche formelle Ausbildung und klinische Schulungen beinhalten, die über die allgemeine Zahnheilkunde hinausgehen und mit dem Erwerb von Zusatzqualifikationen einhergehen, die in unterschiedlichen Ländern vergleichbar sind. Von spezialisierten Zahnmedizinern wird erwartet, dass sie ihrer Spezialisierung entsprechend in Theorie und Praxis über umfassende Kenntnisse verfügen und auf der Höhe des aktuellen evidenzbasierten wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts sind, validiert durch evidenzbasierte Forschung. Nur praktizierende Zahnärzte, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen die Bezeichnung Spezialist oder eine vergleichbare Bezeichnung führen (6).
  • Die Spezialisierung in der Zahnmedizin beinhaltet eine kontinuierliche berufliche Entwicklung zur Aufrechterhaltung eines hohen und aktuellen Kenntnis-, Fachwissens- und Kompetenzstandes, der verpflichtend ist, um den Titel des Spezialisten oder eine ähnliche Bezeichnung weiterführen zu dürfen.
  • Die Einführung zahnmedizinischer Spezialgebiete beschränkt nicht das Recht des allgemein praktizierenden Zahnarztes, das in seinem Beruf und für seine Kompetenzen übliche komplette Spektrum zahnmedizinischer Behandlungen durchzuführen.
  • Allgemein praktizierende Zahnärzte sollen Patienten an Spezialisten überweisen, wenn die Versorgungsanforderungen des Patienten außerhalb seiner eigenen Praxiskompetenzen liegen oder wenn die Behandlung des Patienten spezielle Kenntnisse für ein optimales Behandlungsergebnis erfordert. So wird sichergestellt, dass eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung in Anwendung aktueller Standards stattfindet.
  • Die Spezialisierung in der Zahnmedizin sollte eine zusätzliche Option darstellen, wobei der spezialisierte Zahnarzt gemeinsam in Absprache und Konsultation mit dem allgemein praktizierenden Zahnarzt handelt; ausgenommen sind die Fälle, in denen der Spezialist als Primärversorger handelt.
  • Wenn ein zahnmedizinisches Spezialfach etabliert und anerkannt wird, muss ein gleichberechtigter Zugang zu dieser Spezialversorgung für alle Patienten ungeachtet ihres Wohnortes und ihrer sozioökonomischen Situation gewährleistet sein.(7)(8)(9).
  • Spezialisierte Zahnärzte, Zahnärzte und zahnmedizinische Teams müssen im besten Interesse ihrer Patienten handeln und dafür sorgen, dass ihre Behandlungen transparent sind, ethischen Kriterien entsprechen und die Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten respektieren9.
  • Die nationalen Zahnärztekammern (NDA) und/oder die für die zahnärztliche Versorgung zuständigen Gesundheitsbehörden sind für die Regulierung der Akkreditierung der Spezialgebiete und für die Einhaltung von Ausbildungsstandards verantwortlich.  Der Anerkennungsprozess wird am besten durch eine umfassende Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden, den Berufsverbänden und den Ausbildungsträgern entwickelt. Nicht alle Disziplinen der Zahnmedizin entsprechend den Anforderungen, die an die Anerkennung als Spezialgebiet gestellt werden.
  • Die Spezialisierung in der Zahnmedizin soll die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen gesundheitlichen Disziplinen fördern, damit eine umfassende patientenzentrierte Versorgung möglich ist. Der Spezialist muss in Zusammenarbeit mit anderen Berufen tätig sein, besonders in den Fällen, in denen ein multidisziplinärer Ansatz erforderlich ist.

Schlüsselwörter

Zahnmedizinische Spezialisierung, evidenzbasierte Zahnheilkunde, Qualifikation, Spezialist.

Disclaimer

Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozio-ökonomische Zwänge widerspiegeln.

Literaturhinweise

  1. Mark A. Saxen, DDS, PhD; Douglas E. Peterson, DMD, PhD, FDS RCSEd; Michael Mashni, DDS. Point: A 21st-century paradigm for the recognition of dental specialties in the United States. Historical review, lessons learned, looking forward. Journal of the American Dental Association. 2019:150(3):193-199. 

  2. American Dental Association. Requirements for Recognition of Dental Specialties and National Certifying Boards for Dental Specialists. Adopted by the 2022 ADA House of Delegates.

  3. Canadian Dental Regulatory Authorities Federation. Process of recognition for a new dental specialty. Available from: https://static1.squarespace.com/static/5bb4129f8155120d3c911d16/t/6086d900a9b8ab032fe01dba/1739304294453/Process+for+Recognition+of+Dental+Specialty%2C+English%2C+April+2021.pdf [Accessed 6 October 2025].
  4. Council of European Dentist (CED). Statement on Specialist Dentists. Available from: https://www.cedentists.eu/wp-content/uploads/2023/11/CED-DOC-2023-028-FIN-E.pdf [Accessed 6 October 2025].
  5. Caroline Harrington, MS, CHES; Jeffrey Cole, DDS, MBA; Joseph Kelly, DDS – 12, Scope and Specialization in Dental Care. Delaware Journal of Public Health. 2022. Accessible from: DOI:10.32481/djph.2022.12.035 [https://fdiworlddental.org/sites/default/files/2020-11/fdi_world_dental… 6 October 2025].

  6. Owall B, Welfare R, Garefis et al. Specialisation and specialist education in prosthetic dentistry in Europe. European Journal of Prosthodontics and Restorative Dentistry. 2006;14(3):105-10. PMID: 17024982.

  7. Wijewardena B, Ranasinghe N, Kruger E, Tennant M. The Distribution of Dental Health Specialist Locations in Sri Lanka. Community Dent Health. 2018; 29;35(4):241-246. Accessible from: 10.1922/CDH_4374Wijewardena06. PMID: 30204348. [Accessed 6 October 2025].

  8. Australian Research Centre for Population Oral Health. Dental specialists in Australia. Australian Dental Journal. 2010;55(1):96-100. Accessible from: 10.1111/j.1834-7819.2009.01189.x. [Accessed 6 October 2025].

  9. Watt RG, Daly B, Allison P, et al. Ending the neglect of global oral health: time for radical action. Lancet. 2019 Jul 20;394(10194):261-272. Accessible from: 10.1016/S0140-6736(19)31133-X. [Accessed 6 October 2025].

PDF Herunterladen