Ethische Grundsätze für die Rekrutierung freiwilliger Zahnärzte

ADOPTED by FDI General Assembly August, 2005 in Montreal, Canada
REVISED by FDI General Assembly September, 2021 in Sydney, Australia

Kontext

Die FDI erkennt den wichtigen Beitrag und die Arbeit von freiwilligen Zahnärzten für die sozio-ökonomische, medizinische, zahnmedizinische und intellektuelle  Entwicklung weltweit an.

Ihr Engagement bei der Überwindung von Unterschieden des Gesundheitsstatus und des wirtschaftlichen Status und bei der Überwindung der Unterschiede zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen und Ländern wird hoch geschätzt und anerkannt und – wo und wie nur immer möglich – gefördert und unterstützt.

 

Geltungsbereich

Die vorliegende FDI-Stellungnahme befasst sich mit den Grundsätzen ethischer Verhaltensweisen von freiwilligen Zahnärzten und Organisationen, die diese Freiwilligen rekrutieren. Diese sollen die Grundsätze ihrem jeweiligen Kontext angleichen und an andere Freiwillige und Organisationen weitergeben1.

 

Definition

Freiwilliger Zahnarzt: Im Sinne dieser Stellungnahme  ein ausgebildeter und approbierter Zahnarzt, der seine Zeit und Arbeitskraft unentgeltlich zur Verfügung stellt.

 

Grundsätze

Sicherstellen, dass das Ziel jeder Tätigkeit eines freiwillig tätigen Zahnarztes im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung darin besteht, den Zahngesundheitsstatus der behandelten Bevölkerung unter Einsatz der vorhandenen Mittel zu beurteilen und zu verbessern und den Zugang zu einer zahnmedizinischen Versorgung dauerhaft durch nachhaltiges Handeln zu fördern.

 

Stellungnahme

Die FDI fordert alle Interessengruppen auf, die nachstehenden Grundsätze zu befolgen:

  • Freiwillige Zahnärzte sollen motiviert werden,  in einem schon laufenden Programm oder Projekt zu arbeiten, d. h. eines, das bereits in die Aufnahmegemeinschaft integriert ist und von der nationalen Regierung, dem nationalen Zahnärzteverband oder anderen medizinischen Berufsverbänden anerkannt ist.
  • Die freiwillig tätigen Zahnärzte müssen eine angemessene Berufshaftpflicht und ebenfalls eine Haftpflichtversicherung und eine Versicherung gegen Personenschaden und Verletzungen abschließen. 
  • Die Durchführung einer richtigen Planung, Berichterstattung und Evaluierung sind entscheidend für den Erfolg eines Projekts und müssen beachtet werden.
  • Bei der Vorbereitung eines neuen Projekts sollten die Unterstützung und Anleitung erfahrener Kollegen oder Experten, bevorzugt aus der Projektregion, in Anspruch genommen werden.
  • Freiwilligenprogramme sollten auch  zweckmäßige Follow-up-Angebote für alle zahnmedizinisch behandelten Patienten beinhalten, nachdem Notfallhilfe und allgemeine Versorgung erfolgt sind; dies sind wichtige Aspekte der Freiwilligenarbeit. Unrealisitische Erwartungen sollten nicht gefördert werden.
  • Freiwilligenprogramme sollten langfristige und nachhaltige Auswirkungen haben, indem z. B. Personal vor Ort ausgebildet wird, präventive Maßnahmen erklärt werden usw.

Die freiwilligen Zahnärzte sind aufgefordert:

  • sich die ethischen Grundsätze für die zahnmedizinische Profession2 zu vergegenwärtigen und sich in jeder Situation und in jedem Umfeld  danach zu richten; 
  • Botschafter des guten Willens zu sein und den zahnmedizinischen Berufsstand als Ganzes zu repräsentieren;
  • professionelles Verhalten zu zeigen und im Einklang mit ethischen Grundsätzen zu handeln;
  • niemals alleine oder außerhalb eines bekannten oder bewährten Behandlungsprogramms zu handeln oder es zu versäumen die zuständigen Behörden zu benachrichtigen;
  • die gesetzlichen Anforderungen für die zahnärztliche Berufsausübung im Aufnahmeland zu beachten; sie verfügen über die dort geforderten Qualifikationen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung;
  • die örtliche Zahnärztekammer oder den öffentlichen Gesundheitsdienst zu konsultieren, wenn neue Materialien und Ausrüstungen eingesetzt werden sollen,  denn ggf. sind diese nicht für den speziellen Fall geeignet, entsprechen nicht örtlichen oder nationalen Standards, oder ihre ordentliche Wartung ist evtl. nicht möglich;
  • die Regeln und die Kultur des Aufnahmelandes zu respektieren;
  • Patienten, deren Behandlung über die Kompetenzen und Möglichkeiten der freiwilligen Zahnärzte hinausgeht, entsprechend zur weiteren Beratung/Behandlung zu überweisen.

 

Schlüsselwörter

Internationale Rekrutierung, ethische Grundsätze für die Rekrutierung, freiwillige Zahnärzte

 

Disclaimer

Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln.

 

Einzelnachweise

1.         FDI-Stellungnahme zur Rolle der FDI zur Ethik in der Zahnmedizin, angenommen auf der FDI-Generalversammlung im September 2015 in Bangkok, Thailand. Abrufbar unter: https://www.fdiworlddental.org/de/resources/policy-statements-and-resol…

2.         Brands W, Naidoo S, Porter S, Sereny M, van Dijk W, Welie J (2018) FDI-Handbuch der zahnärztlichen Ethik 2: Abrufbar unter: https://www.fdiworlddental.org/resources/manuals/dental-ethics-manual-2

 

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