Gleichwertigkeit von Zahnmedizinischen Diplomen

ADOPTED by FDI General Assembly October, 1995 in Hong Kong S.A.R., China

Die FDI World Dental Federation unterstützt die folgenden vier (4) Grundprinzipien:

  1. Zum Schutz und zur Förderung der Mundgesundheit weltweit und der Werte des zahnärztlichen Berufsstandes tritt die FDI für das Prinzip der Bewegungsfreiheit von Zahnärzten ein, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • gleichwertige praktische und theoretische Berufsausbildung;
    • existierende (d.h. keine aufgrund eines beruflichen Vergehens entzogene) Berufsausübungsberechtigung
    • aktuelle Berufsausübungserfahrung.
  2. Im allgemeinen gilt. daß Regierungsbehörden oder Berufsverbände die zahnärztlichen Diplome solcher Zahnärzte nicht anerkennen sollten, deren praktisches und theoretisches Berufserfahrungsniveau dem der im betreffenden Staat, Land oder der Region praktizierenden Zahnärzte nicht entspricht.
  3. In Anbetracht der weltweiten Vielfalt der Ausbildungssysteme und Unterschiede hinsichtlich Curricula, Studiendauer und -qualität, Verfügbarkeit klinischer Ausbildungsplätze sowie allgemein anerkannter Maßstäbe für die Lernergebnisbewertung empfiehlt die FDI World Dental Federation. daß das Niveau der theoretischen und praktischen Berufsausbildung und –erfahrung, sowie der tadellosen beruflichen Führung der Zahnärzte, die ihren Beruf in dem betreffenden Staat. Land oder der betreffenden Region ausüben möchten, der Beurteilung der zuständigen zahnärztlichen Berufsverbände unterzogen wird.
  4. Die FDI World Dental Federation erachtet die Anstrebung der globalen Gleichwertigkeit zahnärztlicher Diplome momentan als verfrüht, da die Standards betreffend die allgemeine Mundgesundheit innerhalb der Bevölkerung, die zahnärztlichen Behandlungsmethoden sowie das Zahnarztpersonal in den einzelnen Ländern der Welt nach wie vor zu uneinheitlich sind.

In der Zukunft sollte die FDI World Dental Federation die Erarbeitung allgemeiner Richtlinien und Leitprotokolle für die folgenden Bereiche vorantreiben:

  • Einrichtung zahnmedizinischer Studiengänge bzw. -curricula, die die Erfüllung des festgelegten Lernergebnisniveaus garantieren;
  • Beurteilung der zahnärztlichen Berufserfahrung und -ausübung von Zahnärzten, die das Berufsausübungsrecht in einem bestimmten Staat, Land oder einer bestimmten Region erwerben möchten.

Diese Richtlinien und Protokolle sind als Leitfaden für die Mitgliedsverbände bei der Gleichwertigkeitsbeurteilung der praktischen,wie theoretischen zahnmedizinischen Ausbildung und Erfahrung sowie der beruflichen Führung im Dienste der Förderung und des Schutzes der Mundgesundheit der Bevölkerung gedacht.

PDF herunterladen