Verwendung von akademischen Titeln, Berufsbezeichnungen und Honorartiteln

ADOPTED by General Assembly September, 2009 in Singapore, Singapore
  1. Berufsqualifikationen von Zahnärzten sollen Zahnärztekammern, der Öffentlichkeit und den Patienten Aufschluss über die beruflichen Kompetenzen von Zahnärzten geben.
  2. Zahnärzte sollten deshalb im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung nur die Berufsqualifikationen/Zeugnisse oder Titel verwenden, die von der/n für Zahnärzte zuständigen Aufsichtsbehörde/n in diese/m Zuständigkeitsbereich/en anerkannt werden.
  3. Zwar ist es Sache der für Zahnärzte zuständigen Aufsichtsbehörde/n, darüber zu entscheiden, welche gesetzlichen Anforderungen und Einschränkungen gelten. Die FDI ist jedoch der Meinung, dass die Verwendung von Honorartiteln in der Zahnmedizin einschließlich der von internationalen zahnmedizinischen Organisationen verliehenen Titel sowie die Verwendung von Qualifikationen/Zeugnissen, die keinen Bezug zur Zahnmedizin haben, sowohl für die Patienten als auch für die Öffentlichkeit irreführend sein können, da sie den Erwerb eines besonderen oder höheren Diploms unterstellen können. Solche Titel sollten deshalb auf Mitteilungen an Kollegen, auf wissenschaftliche Abhandlungen und auf Lebensläufe beschränkt werden.

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