Partnerschaft für eine bessere Gesundheit - Die Zahnarzt-Patienten-Beziehung

ADOPTED by FDI General Assembly October, 2007 in Dubai, United Arab Emirates
REVISED by FDI General Assembly September, 2016 in Poznań, Poland

Kontext

Das ultimative Ziel der Zahnmedizin, wie auch der Allgemeinmedizin, ist die ständige Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerungen. Hierfür sollten Zahnärzte ihre Kompetenzen in den Bereichen Forschung, Präventivmaßnahmen und Behandlungstechniken vertiefen, gestützt durch verbesserte Fähigkeiten in der Kommunikation und der Zahnarzt-Patient-Beziehung, um eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung zu bieten.

Grundsätze

Die optimale Mundgesundheitsversorgung setzt voraus, dass Zahnärzte und Patienten eine effektive Beziehung gestützt auf Vertrauen und gegenseitigen Respekt eingehen. Eine Verpflichtung muss definiert werden, in der jede Partei die Rechte und Pflichten der anderen akzeptiert, weit über die rechtlichen oder ethischen Regeln eines jeden Landes hinaus. Dieses gegenseitige Engagement ist notwendig, um die besten Ergebnisse sowie das gemeinsame Ziel einer guten Mundgesundheit zu erreichen.

Stellungnahme

Die Rechte und Pflichten von Zahnärzten sind:

  • Sicherzustellen, dass das Grundrecht des Patienten einer freien Zahnarztwahl respektiert wurde.
  • Immer im besten Interesse des Patienten zu handeln, ohne irgendeine Diskriminierung beim Zugang zur Versorgung oder bei den notwendigen Behandlungen.
  • Nicht zuzulassen, dass (wirtschaftliche oder sonstige) externe Einflüsse an die Stelle der beruflichen Pflichten und der freien Berufsausübung treten.
  • Qualitativ hochwertige Behandlung in kompetenter Weise in einem sicheren Umfeld anzubieten. Zahnärzte sollten nur die Behandlung anbieten, für die sie die notwendigen Qualifikationen und Fähigkeiten aufweisen, die sie während des gesamten Berufslebens regelmäßig auf dem neuesten Stand halten sollten.
  • Patienten oder deren gesetzlichen Vertretern alle notwendigen Informationen, einschließlich zu Behandlungskosten, zu geben, damit diese am Entscheidungsprozess teilnehmen können.
  • Behandlungsalternativen zu prüfen und verständlich zu erklären, damit die informierte Zustimmung des Patienten eingeholt werden kann.
  • Die Rechte der Patienten auf ihre eigene Meinung bezüglich der Behandlung, auf ein Angebot alternativer Behandlungsoptionen und auf die Wahl einer zweiten fachärztlichen Meinung, wenn gewünscht, anzuerkennen.
  • Die Vertraulichkeit der medizinischen/zahnmedizinischen Informationen und Patientenakten in der individuellen Beziehung mit dem Patienten und als Leiter des Praxisteams zu gewährleisten.
  • Patienten Zugang zu den eigenen medizinischen/zahnmedizinischen Akten zu gewähren und diese zur Verfügung stellen.

Die Rechte des Zahnarztes sind:

  • Mit Respekt und Würde behandeln und behandelt zu werden.
  • Eine durch das Gesetz und das Gesundheitssystem des Landes vorgesehene Freiheit der Berufsausübung. Diese Freiheit sollte allen Patienten gleichen Zugang zur Mundgesundheitsversorgung verschaffen.
  • Die Behandlung eines Patienten ablehnen zu dürfen, dessen Anforderungen eventuell gegen gute medizinische und/oder zahnmedizinische Praxis verstoßen.
  • Bei Vertrauensverlust eine Zahnarzt-Patienten-Beziehung beenden zu dürfen, wenn möglich im Einklang mit den Gesetzen des Landes.

Die Pflichten des Patienten sind:

Damit der Zahnarzt in einer entspannten und sicheren Umgebung praktizieren und hochwertige Mundgesundheitsversorgung anbieten kann, muss der Patient:

  • Das Wohlbefinden anderer Menschen, einschließlich der Mitglieder des Praxisteams, respektieren.
  • Die Realitäten und Grenzen der heutigen Zahnmedizin verstehen und akzeptieren.
  • Die Verantwortung für die eigene Mundgesundheit durch Befolgung von Ratschlägen, Präventivmaßnahmen und Empfehlungen des Zahnarztes und Mitglieder des Praxisteams tragen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann eine Vertrauensbeziehung zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten aufgebaut werden und das gemeinsame Ziel optimaler Mundgesundheit wird erreichbar.

Disclaimer

Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln.

Literaturnachweise

Die Rechte und Pflichten von Zahnärzten:

  1. Yamalik, N. (2006), The responsibilities and rights of dental professionals 1. Introduction. Inter Dental J, 56: 109–111.
  2. Yamalik, N. (2006), The responsibilities and rights of dental professionals 2. Professional responsibilities. Inter Dental J, 56: 168–170.
  3. Yamalik, N. (2006), The responsibilities and rights of dental professionals 3. Professional rights. Inter Dental J, 56: 224–226.
  4. Yamalik, N. (2005), Dentist-patient relationship and quality care 1. Introduction. Inter Dental J, 55: 110–112.
  5. Yamalik, N. (2005), Dentist-patient relationship and quality care 2. Trust. Inter Dental J, 55: 168–170.
  6. Yamalik, N. (2005), Dentist-patient relationship and quality care 3. Communication. Inter Dental J, 55: 254–256.
  7. Yamalik, N. (2005), Dentist-patient relationship and quality care 4. Professional information and informed consent. Inter Dental J, 55: 342–344.
  8. Yamalik, N. (2005), Dentist-patient relationship and quality care 5. Modification of behaviour. Inter Dental J, 55: 395–397.
  9. Council of European Dentists (CED), Code of Ethics for Dentists in the European Union, 2007.

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