Akupunktur in der Zahnheilkunde

ADOPTED by General Assembly October, 2002 in Vienna, Austria
REVISED by FDI General Assembly September, 2008 in , Sweden

Definition und Hintergrund

Akupunktur zählt zu der „Komplementär- und Alternativmedizin – CAM“ (Complementary and Alternative Medicine), die zur Behandlung einer Vielzahl von Krankheiten und Störungen benutzt wird. Bis zu 1/3 der Bevölkerung suchen in vielen Ländern mindestens einmal pro Jahr einen Arzt auf, der diese Medizinform praktiziert.

Akupunktur entstand vor mehr als 4000 Jahren in China. Sie wird definiert als Stimulation der so genannten Akupunkturpunkte zur Prävention und Behandlung von Krankheiten oder zur Erhaltung der Gesundheit. Die Akupunktur kann auf unterschiedliche Methoden zurückgreifen und arbeitet mit Nadeln, Laser, Elektro-Akupunktur und transkutaner Nerven-Stimulation.

In der Zahnheilkunde wird Akupunktur vor allem zur Behandlung einer Reihe von Erkrankungen und Störungen sowie zur Unterstützung einer Reihe von zahnmedizinischen Behandlungen eingesetzt, besonders im Zusammenhang mit Analgesie bei zahnärztlichen Eingriffen, bei der Behandlung von chronisch fazialen und myofazialen Schmerzsyndromen, bei einem ausgeprägten Würgereflex und bei Behandlungsangst. Die Patienten reagieren im Allgemeinen positiv auf die Akupunktur, wobei die Reaktionen allerdings ganz unterschiedlich ausfallen können. Es gibt Probleme bei der Interpretation von Wirksamkeitsstudien aufgrund des unterschiedlichen Studiendesigns, der Stichprobengröße, der Wahl des Placebos und der Pseudo-Akupunkturpunkte.

Akupunktur ist eine CAM-Behandlungsmethode, für die es in einer Reihe von Ländern anerkannte Ausbildungen und Regulierungen.

Empfehlungen

  • Zahnärzte sollten Patienten nur mit Akupunktur behandeln, nachdem sie entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben.
  • Akupunktur sollte nur nach gründlicher Diagnose des Zustandes des Patienten durchgeführt werden. Bis dahin kann die Durchführung konventioneller Therapien als zweckmäßig angesehen werden.
  • Eine gesonderte Einverständniserklärung des Patienten mit der Akupunkturbehandlung nach vorheriger Aufklärung kann erforderlich sein.
  • Es sind die Standardverfahren zur Infektionskontrolle einzuhalten. Nur Einmal-Nadeln dürfen benutzt werden.
  • Wie bei allen therapeutischen Maßnahmen muss die Behandlung mit Akupunktur vorschriftsmäßig dokumentiert werden, es müssen detaillierte Patientenunterlagen geführt werden.
  • Multidisziplinäre Forschungsarbeiten über den wirksamen Einsatz der Akupunktur-Behandlung in der Zahnheilkunde wird gefördert
  • Unterrichtung und praktische Unterweisung in Akupunktur können als optimaler Teil der zahnärztlichen Ausbildung, der postakademischen Ausbildung und der Fortbildung angesehen werden.

Literaturnachweise

  • Rosted P. The use of acupuncture in dentistry: a review of the scientific validity of published papers. Oral Dis 1998 4:100-104.
  • Thayer MLT. The use of acupuncture in dentistry. Dent Update 2007 34:244- 250.

PDF herunterladen